Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§1 Geltungsbereich
Die Geschäftsbedingungen gelten für Verträge in mündlicher und schriftlicher Form sowie per E-Mail zwecks Anmietung und dem durch die Geschäftsführung überlassen von Gästezimmern, bzw. Betten des Hostels zur Beherbergung, ebenso wie für die damit zusammenhängenden weiteren Leistungen des Hostels.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gastes finden keine Anwendung. Andere Vereinbarungen haben nur dann Gültigkeit, wenn diese ausdrücklich in schriftlicher Form vom Hostel bestätigt werden.
Das Hostel behält sich vor, bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Zuwiderhandlung des Gastes gegen die Hausordnung, grundsätzlich von seinem Hausrecht uneingeschränkt und jederzeit Gebrauch zu machen.
§2 Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt durch mündliche oder schriftliche Bestätigung durch das Hostel an den Gast zustande. Das Untervermieten oder Überlassen der Gastzimmer und -betten durch den Gast an Dritte ist untersagt.
§3 Preise und Zahlungsverpflichtung
Der Gast zahlt sofort beim einchecken bar, per Kredit oder EC-Karte.
Die vereinbarten Preise schließen die aktuelle gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Liegt zwischen Zeitpunkt der Buchung und dem Anreisedatum des Gastes ein Zeitraum von über drei Monaten, so kann das Hostel den vorab vertraglich vereinbarten Preis erhöhen – sollten sich während dieses Zeitraumes die allgemein gültigen Preise des Hostels verändert haben.
Umbuchungen jeglicher Art (Änderung der gebuchten Bettenanzahl, Zimmer, sowie Aufenthaltsdauer der Gäste oder sonstiger wesentlicher Leistungen des Hostels) berechtigen das Hostel vertraglich abweichende Preise zu berechnen.
Das Hostel ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung, jedoch max. 50 % oder Sicherheitsleistung (z.B. gültige Kreditkartennummer)zu verlangen. Der Übertrag der offenen Rechnungssumme der Vorauszahlung ist innerhalb von 7 Tagen ab Abreise auf das Geschäftskonto zu überweisen.
Rechnungen des Hostels sind nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist das Hostel berechtigt, Zinsen in Höhe von 4 Prozent über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Dem Gast bleibt der Nachweis eines niedrigen, dem Hostel eines höheren Schadens vorbehalten.
Der Gast kann nur mit unstreitigen und rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber Forderungen des Hostels aufrechnen.
§4 Anmietung der Zimmer, bzw. Gastbetten und Verlassen der angemieteten Räumlichkeiten und Betten.
Check-In-Zeit ist – wenn nicht vorab anders vereinbart – zwischen 16 und 20 Uhr. Check-Out-Zeit ist bis spätestens 11 Uhr des vereinbarten Abreisetages. Danach kann das Hostel für die zusätzliche Nutzung des Zimmers/Bettes bis 14 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreise) in Rechnung stellen, ab 14 Uhr 100%.
Bei grober Verschmutzung der Räume/Betten wird eine zusätzliche Reinigungsgebühr erhoben.
Der Gast hat mit Vertragsabschluss Anspruch auf die von Ihm angemietete Anzahl der Betten zum jeweils geltenden Preis, jedoch nicht auf die Bereitstellung bestimmter Betten in bestimmten Zimmern.
Gebuchte Betten, bzw. Zimmer stehen dem Gast ab 16 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, kann das Hostel gebuchte Betten und Zimmer nach 19 Uhr anderweitig vergeben, ohne dass der Gast hieraus Ersatzansprüche herleiten kann.
§5 Einmietung von Gruppen
Sollte bei schuldhaft oder fahrlässig verursachten Inventarschäden der Verursacher des Schadens nicht festgestellt werden können, wird die Gruppe gesamtschuldnerisch haftbar gemacht. Bei grober Verschmutzung der Räume und Betten wird eine zusätzliche Reinigungsgebühr erhoben.
§6 Rücktritt durch den Gast (Stornierung, Nicht-Anreise)
Stornierungen und Änderungswünsche müssen per Mail oder in schriftlicher Form erfolgen.
Für die Stornierung wird eine Gebühr erhoben. Sie beträgt für Gruppen (ab 3 Personen) bei Stornierung innerhalb von 21 Tagen vor Anreise 25 % des Gesamtbetrages, innerhalb von 14 Tagen vor Anreise 50 % des Gesamtbetrages sowie innerhalb von 7 Tagen vor Anreise 100 % des Gesamtbetrages.
Die Frist für die Stornierung oder Änderung für Individualreisende entspricht der vereinbarten Aufenthaltsdauer (in Tagen vor Ankunft), mindestens jedoch 48 Stunden vor Anreise. Wird in dieser Zeit ein bereits bestelltes Zimmer oder Bett abbestellt, haftet der Gast bzw. ein Dritter, falls er das Zimmer bestellt hat, in vollem Umfang der vereinbarten Leistungen.
Dem Gast bleibt der Nachweis eines niedrigen, dem Hostel eines höheren Schadens vorbehalten.
Leistungen durch Dritte oder Sonderleistungen, die infolge der Stornierung nutzlos werden, sind in jedem Fall zu 100 % zu bezahlen.
Die Zahlungsverpflichtung des Gastes bezüglich einer Stornierung entstehen nicht, wenn der Rücktritt des Gastes aus einem Grund erfolgt, den das Hostel zu vertreten hat.
Kosten, wie z.B. Visa-, von Buchungsplattformen erhobene Servicecharge, Telefon- und Bearbeitungskosten können im Falle einer Stornierung der Buchung nicht erstattet werden.
Wir empfehlen den Abschluß einer Reiserücktrittsversicherung, die nahezu jeder größerer Versicherer für eine geringe Gebühr anbietet.
§7 Teil-Stornierung einer Buchung bei bereits angetretenem Aufenthalt
Bei einem durch Eincheck angetretenen Aufenthalt kann der Gast bei vorzeitiger Abreise keine Erstattung für unverbrauchte Übernachtungen erhalten.
§8 Rücktritt des Hostels
Wird eine vom Hostel verlangte angemessene Vorauszahlung oder Sicherheit innerhalb der vereinbarten oder einer angemessenen Frist nicht geleistet, so ist das Hostel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Ferner ist das Hostel berechtigt, aus wichtigen Gründen vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere vom Hostel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unzumutbar machen, falls Zimmer unter falscher Angabe des Gastes oder ohne Einverständnis des Hostel zu anderen als Beherbergungszwecken gebucht werden.
§9 Technische Einrichtungen und Anschlüsse
Soweit das Hostel für den Gast auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen und für Rechnung des Gastes. Der Gast haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Es stellt das Hostel von allen Ansprüchen Dritter aus Überlassung dieser Einrichtungen frei.
Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Gastes unter Nutzung des Stromnetzes des Hostel bedarf dessen mündlicher Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hostel gehen zu Lasten des Gastes, soweit das Hostel diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Hostel pauschal erfassen und berechnen.
Der Gast ist nur mit Zustimmung des Hotels berechtigt, eigene Telefon-, Telefax-, und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Hotel eine Anschlussgebühr verlangen.
§10 Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen; Haftung des Hostels
Mitgeführte persönliche und sonstige Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Gastes im Hostel. Das Hostel übernimmt keine Bewachungs- oder Aufbewahrungspflicht. Das Hostel übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hostel. Die Versicherung der mitgebrachten Gegenstände obliegt dem Gast. Diese Regelung gilt ebenfalls für Kraftfahrzeuge und deren Inhalt, die auf dem Hostel-Parkplatz abgestellt werden dürfen.
Für die Zustellung und Aufbewahrung von Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste haftet das Hostel nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Ansonsten haftet das Hostel – außer in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit – nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf die jeweilige Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung.
§11 Mitwirkungspflicht
Der Gast ist verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich den Mitarbeitern des Hostels zur Kenntnis zu geben. Diese sind beauftragt für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Gast schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
§12 Schlussbestimmung
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.