Die Stadt Bonn erhebt seit Juli 2015 eine Bettensteuer.
Jeder Bonner Beherbergungsbetrieb muss dem Gast 5 % Bettensteuer auf den Übernachtungspreis in Rechnung stellen und an die Stadt Bonn abführen. Gäste, die aus beruflichen oder zu Ausbildungszwecken in Bonn übernachten, können sich befeien lassen.
Selbstständige: HIER können Sie Anlage 3 der Satzung „Erklärung zu aus beruflichen Gründen veranlassten Beherbergungen für Gewerbetreibende und Freiberufler“ herunterladen. Bringen Sie diese bitte unbedingt ausgefüllt mit zum check in.
Angestellte: HIER können Sie Anlage 2 der Satzung „Erklärung zu aus beruflichen Gründen veranlassten Beherbergungen für abhängig Beschäftigte“ herunterladen. Bringen Sie diese bitte unbedingt ausgefüllt mit zum check in.
Wichtig: Zusätzlich zum Formular muss eine Bescheinigung des Arbeitgebers oder der Institution, für den/die der Gast anreist - bei check in - mitgebracht werden (nachreichen der Unterlagen ist nicht möglich). Diese muss den Namen des Mitarbeiters, dessen Geburtsdatum sowie den Beherbergungszeitraum umfassen. Ohne diese Bescheinigung und Formular ist eine Befreiung von der Steuer nicht möglich.
Eine Befreiung ohne vollständigen Unterlagen bei check in ist nicht möglich.
Gezahlte Bettensteuer kann bei der Stadt Bonn zurückgefordert werden.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:0228 772370 (mo. - do. 8 bis 16 und freitags von 8 bis 12 Uhr)